Die Vorstellungen eines Architekten, sind neben den künstlerischen Gestaltungsgedanken, an die
einzelnen Gesetze, Normen und Standards gebunden. Aber nicht jeder einzelne Ablauf eines Unternehmens, ist in diesen Planungsunterlagen geregelt. Um den Bedürfnisses des Unternehmens gerecht zu werden,
war es für den Bauherrn, bisher immer notwendig, sich an einen und den selben Architekten zu binden. welcher dann auch nicht immer die volle Zeit, dem jeweiligen Projekt zur Verfügung stellen konnte, da er
nicht nur auf diesen Auftrag gewartet hatte. Die vorherige "Hausverwaltung" hatte entweder den techn. Bereich, den infrastrukturellen Bereich, oder den kaufmännischen Bereich abgedeckt und war
nicht in der Lage, den Bauherren, bei der Gestaltung der Planungsaufgabe zu unterstützen.
Das heißt, das der Bauherr, in der Regel ein Geschäftsführer, einen großen Teil seiner Zeit, einer Aufgabe
widmen mußte, welche Ihm von seiner eigentlichen Hauptaufgabe ablenkte
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